Stand: 6. August 2026
Gültig für: die App „Dailylog“ und die Website dailylog-app.de
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Daniel Gebhardt
Ness-Ziona Str.44
42699 Solingen
Deutschland
E-Mail: info@dailylog-app.de
Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht bestellt.
2. Das Wichtigste in Kürze
3. Besuch der Website dailylog-app.de
3.1 Hosting und Server-Protokolle
Die Website wird bei folgendem Anbieter gehostet:
Febas – Inhaber Roman Baumgärtner
Ostlandstraße 5
49565 Bramsche
Deutschland
Beim Aufruf der Website übermittelt dein Browser technisch erforderliche Daten an den Webserver. Hierzu können insbesondere gehören:
Die Verarbeitung ist erforderlich, um die Website auszuliefern, ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten und technische Störungen oder missbräuchliche Zugriffe zu erkennen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und zuverlässigen Betrieb der Website.
Febas verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter. Nach Angaben von Febas befinden sich die Hosting-Server ausschließlich in Deutschland. Weitere Informationen findest du in den Datenschutzhinweisen von Febas.
Server-Protokolle werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, soweit keine gesetzliche Pflicht oder ein konkreter Sicherheitsvorfall eine längere Aufbewahrung erfordert.
3.2 Cookies, Analyse und externe Inhalte
Auf dailylog-app.de setzen wir keine Analyse-, Marketing- oder Tracking-Cookies ein. Wir verwenden keine Besucherprofile, keine personalisierte Werbung und keine Social-Media-Tracking-Pixel. Soweit der Hostingdienst technisch notwendige Cookies oder vergleichbare Speicherzugriffe einsetzt, geschieht dies ausschließlich zur Bereitstellung der ausdrücklich gewünschten Website-Funktion nach § 25 Abs. 2 TDDDG.
Die Website enthält derzeit kein Kontaktformular. Wenn du uns per E-Mail kontaktierst, verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse, deine Nachricht und die von dir freiwillig übermittelten Angaben zur Bearbeitung deiner Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Anfrage einen Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen betrifft, andernfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Korrespondenz wird gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt wird, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4. Datenverarbeitung in der App
4.1 Lokale App-Daten
Dailylog speichert folgende Daten grundsätzlich lokal im geschützten App-Bereich deines Geräts:
Diese Inhalte werden nicht auf unseren Server hochgeladen und sind für uns nicht einsehbar. Auf Android ist die automatische App-Datensicherung deaktiviert. Du kannst eigene Einträge in der App bearbeiten oder löschen. Bei einer Deinstallation entfernt das Betriebssystem den lokalen App-Bereich. Bitte beachte, dass ein im Journal gelöschtes Sprachmemo in der aktuellen App-Version aus Dailylog entfernt wird; die endgültige physische Bereinigung der lokalen Audiodatei erfolgt spätestens mit der Löschung der App-Daten durch das Betriebssystem.
Die lokale Verarbeitung erfolgt zur Bereitstellung der von dir gewünschten App-Funktionen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit die DSGVO auf eine ausschließlich von dir auf deinem eigenen Gerät vorgenommene Verarbeitung nicht anwendbar ist, dienen diese Angaben der Transparenz.
4.2 Geräte- und Spracheinstellungen
Dailylog liest die Spracheinstellung des Geräts, um eine passende App-Sprache vorzuschlagen. Für die KI-Spracheingabe wird außerdem die Zeitzone verarbeitet, damit gesprochene Angaben wie „morgen um 10 Uhr“ richtig zugeordnet werden. Eine Standortberechtigung wird nicht angefordert; aus der Zeitzone wird kein genauer Standort bestimmt.
4.3 Mikrofon und lokale Journal-Sprachmemos
Der Mikrofonzugriff erfolgt nur nach deiner ausdrücklichen Gerätefreigabe und nachdem du eine Aufnahme gestartet hast. Dailylog nimmt nicht heimlich und nicht im Hintergrund auf.
Sprachmemos, die du im Journal aufnimmst, verbleiben lokal auf deinem Gerät. Sie werden nicht automatisch transkribiert und weder an unser Backend noch an OpenAI übertragen.
Du kannst die Mikrofonberechtigung jederzeit in den Systemeinstellungen deines Geräts widerrufen. Die manuelle Nutzung von Dailylog bleibt ohne Mikrofonzugriff möglich.
4.4 Kalenderzugriff und Synchronisierung
Die Kalendersynchronisierung ist freiwillig und standardmäßig ausgeschaltet. Erst nach deiner Freigabe kann Dailylog ausgewählte Gerätekalender lesen und in einen von dir gewählten beschreibbaren Kalender schreiben. Dabei können insbesondere Titel, Datum, Uhrzeit, Dauer, Wiederholungsregel, Kalenderkennung, Ereigniskennung und technische Verknüpfungsinformationen verarbeitet werden.
Dailylog gleicht nur einen begrenzten Zeitraum von 30 Tagen in der Vergangenheit bis 365 Tagen in der Zukunft ab. Zur eindeutigen Zuordnung kann bei einem von Dailylog angelegten Kalenderereignis eine interne „Dailylog-ID“ in den Notizen gespeichert werden. Kalenderdaten werden nicht an das Dailylog-Backend übertragen.
Wenn der von dir gewählte Gerätekalender mit einem Cloud-Anbieter wie Google, Samsung, Microsoft oder Apple verbunden ist, kann das Betriebssystem die betreffenden Kalenderdaten entsprechend deinen Kontoeinstellungen an diesen Anbieter übertragen. Diese Synchronisierung wird vom jeweiligen Betriebssystem oder Kalenderanbieter verantwortet und nicht von Dailylog.
Rechtsgrundlage für den von dir aktivierten Abgleich ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Geräteberechtigung kannst du jederzeit widerrufen. Bereits beim Kalenderanbieter gespeicherte Einträge musst du gegebenenfalls zusätzlich dort löschen.
5. Pseudonyme Installationskennung und Nutzungslimits
Für den sicheren Betrieb der KI-Funktion registriert sich jede Installation automatisch mit einem zufällig erzeugten, nicht aus deinem Namen oder deiner E-Mail-Adresse abgeleiteten Token. Auf unterstützten Mobilgeräten wird der Token im sicheren Gerätespeicher abgelegt. Auf dem Dailylog-Server wird nur ein kryptografischer Hash dieses Tokens gespeichert; der ursprüngliche Token ist daraus nicht zurückrechenbar.
Im Backend werden folgende pseudonyme Angaben gespeichert:
Diese Daten dienen der Authentifizierung der App-Installation, der Durchsetzung kostenloser und kostenpflichtiger Nutzungslimits, dem Schutz vor Missbrauch und der Begrenzung unkontrollierter KI-Kosten. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Bereitstellung des Zugangs und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Sicherheit, Missbrauchsprävention und Kostenschutz.
Bei Eingabe eines Sponsor-Schlüssels wird der Schlüssel verschlüsselt übertragen und serverseitig mit einem hinterlegten Hash verglichen. Der eingegebene Klartextschlüssel wird nicht dauerhaft gespeichert oder protokolliert. Fehlversuche werden für höchstens eine Stunde anhand der Installation und Netzwerkadresse begrenzt.
Die pseudonymen Installations- und Nutzungsdaten bleiben gespeichert, solange sie für den Betrieb des Zugangs benötigt werden. Sie werden auf einen berechtigten Löschantrag oder nach dauerhafter Einstellung des Dienstes gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Sicherheitsgründe entgegenstehen. Weil Dailylog kein Konto mit Name oder E-Mail-Adresse führt, kann für die Zuordnung eines Betroffenenantrags eine zusätzliche technische Installationskennung erforderlich sein.
6. KI-Spracheingabe
6.1 Welche Daten übertragen werden
Wenn du die KI-Spracheingabe bewusst startest und beendest, überträgt Dailylog über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung:
Die für die Übertragung erzeugte Aufnahmedatei liegt zunächst im geschützten App- oder Cache-Bereich des Geräts. Sie wird dort nicht als Journal-Sprachmemo gespeichert. Die technische Bereinigung des Cache-Bereichs wird vom Betriebssystem verwaltet; spätestens beim Löschen der App-Daten wird die Datei entfernt.
Die Aufnahme wird zunächst an das Dailylog-Backend unter dailylog-api-production-6413.up.railway.app gesendet. Das Backend prüft Dateityp, Dateigröße und Aufnahmedauer und hält die Audiodatei nur für die Dauer der laufenden Anfrage im Arbeitsspeicher. Audio, Transkript und KI-Entwurf werden nicht in der Dailylog-Datenbank gespeichert und nicht inhaltlich in den Anwendungsprotokollen protokolliert.
Anschließend wird die Aufnahme an die OpenAI-API zur Transkription übermittelt. Das erzeugte Transkript wird zusammen mit Sprache, Schreibstil, Zeitzone, ausgewähltem Datum und einer Zeitreferenz erneut an die OpenAI-API gesendet, damit daraus ein strukturierter Eintragsentwurf entsteht. Der Entwurf wird nur an deine App zurückgegeben. Er wird erst lokal gespeichert, wenn du ihn bestätigst.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch zur Durchführung der KI-Funktion erfolgt. Die KI-Funktion ist nicht dafür vorgesehen, besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO – beispielsweise Gesundheitsdaten, religiöse oder politische Überzeugungen oder Angaben zur Sexualität – oder vertrauliche Daten anderer Personen zu verarbeiten. Bitte nenne solche Daten nur, wenn dies wirklich erforderlich ist und du zur Übermittlung berechtigt bist. Soweit eine besondere Kategorie bewusst übermittelt wird, ist vor der Übertragung zusätzlich deine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO erforderlich. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bereits abgeschlossene Verarbeitungen bleiben rechtmäßig.
6.2 Hosting durch Railway
Das Dailylog-Backend und seine PostgreSQL-Datenbank werden bei der Railway Corporation, 548 Market St PMB 68956, San Francisco, California 94104, USA, betrieben.
Railway verarbeitet als Hostinganbieter technisch erforderliche HTTP-Protokolldaten. Dazu können IP-Adresse, Zeitpunkt, Anfragekennung, HTTP-Methode und -Pfad, Antwortstatus, übertragene Datenmenge, User-Agent sowie Laufzeitinformationen gehören. Die Inhalte der Aufnahme und des Transkripts werden von Dailylog nicht in die Anwendungsprotokolle geschrieben. Die Protokolle dienen Betrieb, Fehleranalyse und Angriffserkennung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Railway bewahrt Protokolle abhängig vom gebuchten Tarif derzeit in der Regel 7 bis höchstens 30 Tage auf. Eine längere Aufbewahrung kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn ein konkreter Sicherheitsvorfall untersucht oder eine gesetzliche Pflicht erfüllt werden muss. Railway verarbeitet Daten überwiegend in den USA. Für Drittlandübermittlungen sieht das Railway-DPA insbesondere die EU-Standardvertragsklauseln oder – soweit anwendbar – einen Angemessenheitsmechanismus vor. Weitere Informationen: Railway-Datenschutzerklärung und Railway-DPA.
6.3 Verarbeitung durch OpenAI
Für Transkription und Strukturierung verwenden wir die API von OpenAI Ireland Limited beziehungsweise deren verbundene Unternehmen und Unterauftragsverarbeiter.
Nach den aktuellen OpenAI-Datenkontrollen gilt:
Daten aus der OpenAI-API werden standardmäßig nicht zum Training oder zur Verbesserung der Modelle verwendet, solange der API-Kunde nicht ausdrücklich einer Datenfreigabe zustimmt. Wir haben einer solchen Freigabe nicht zugestimmt.
Für den verwendeten Endpunkt zur Audio-Transkription weist OpenAI derzeit keine Speicherung in Missbrauchsprotokollen und keinen Anwendungsspeicher aus.
Für den anschließenden Textschritt über den Responses-Endpunkt ist die dauerhafte Anwendungsspeicherung mit store: false deaktiviert. Inhalte können jedoch standardmäßig bis zu 30 Tage in Missbrauchs- und Sicherheitsprotokollen von OpenAI verbleiben, sofern keine kürzere besondere Datenkontrolle gilt oder eine längere Aufbewahrung gesetzlich beziehungsweise zum Schutz der Dienste erforderlich ist.
OpenAI verarbeitet Daten als Auftragsverarbeiter. Soweit Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden, stützt OpenAI die Übermittlung nach dem DPA auf Angemessenheitsbeschlüsse oder EU-Standardvertragsklauseln. Weitere Informationen: OpenAI-Datenkontrollen und OpenAI-DPA.
7. Abonnements, Google Play und RevenueCat
Wenn du ein Dailylog-Pro-Abonnement abschließt oder wiederherstellst, wird der Kauf über Google Play abgewickelt. Google verarbeitet dabei unter eigener Verantwortung insbesondere Google-Kontodaten, Zahlungsinformationen, Kaufdaten und Geräteinformationen. Wir erhalten keine vollständigen Kreditkarten- oder Bankdaten. Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung von Google.
Für die Verwaltung und serverseitige Prüfung des Pro-Status verwenden wir RevenueCat, Inc., 1032 E Brandon Blvd #3003, Brandon, FL 33511, USA. Dailylog übermittelt die pseudonyme Installations-ID als App-User-ID. RevenueCat kann außerdem Geräte- und Betriebssysteminformationen, Zeitpunkt der letzten App-Nutzung, Produkt- und Abonnementstatus, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung oder Erstattung sowie den Google-Kauftoken verarbeiten. Dailylog übermittelt RevenueCat weder Journalinhalte noch KI-Aufnahmen oder Transkripte.
Die Verarbeitung ist zur Durchführung und Verwaltung des Abonnements nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich. RevenueCat speichert Kundendaten nach eigenen Angaben in AWS-Rechenzentren in den USA und verwendet für Drittlandübermittlungen die EU-Standardvertragsklauseln. Die Aufbewahrung richtet sich nach der Laufzeit der Vertragsbeziehung sowie gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Weitere Informationen: RevenueCat-Datenschutzerklärung und RevenueCat-DPA.
8. Empfänger und Drittlandübermittlungen
Personenbezogene Daten erhalten nur Stellen, die sie für die beschriebenen Zwecke benötigen:
Eine Weitergabe zu Werbezwecken oder ein Verkauf personenbezogener Daten findet nicht statt.
9. Speicherdauer
Soweit in dieser Erklärung keine konkrete Frist genannt ist, speichern wir personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen oder die Untersuchung eines konkreten Sicherheitsvorfalls eine längere Aufbewahrung rechtfertigen.
Zusammengefasst gelten insbesondere folgende Kriterien:
10. Datensicherheit
Übertragungen zwischen der App, dem Dailylog-Backend und den eingesetzten Dienstleistern erfolgen verschlüsselt über HTTPS/TLS. Der OpenAI-API-Schlüssel und der Sponsor-Prüfwert befinden sich ausschließlich auf dem Server und werden nicht in der App ausgeliefert. Installationstokens werden serverseitig nur als Hash gespeichert. Audio wird hinsichtlich Format, Dateisignatur, Größe und Dauer geprüft. Zugriffe und Fehlversuche werden begrenzt. Trotz dieser Maßnahmen kann eine absolute Sicherheit elektronischer Datenverarbeitung nicht garantiert werden.
11. Keine Werbung, kein Profiling und keine rechtlich erheblichen KI-Entscheidungen
Dailylog verwendet deine Daten nicht für personalisierte Werbung und erstellt keine Werbeprofile. Die KI erzeugt lediglich einen bearbeitbaren Vorschlag. Sie trifft keine Entscheidung, die dir gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder dich in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigt. Ob ein Eintrag übernommen wird, entscheidest allein du.
12. Kinder und Jugendliche
Dailylog richtet sich nicht gezielt an Kinder unter 16 Jahren. Personen unter 16 Jahren sollen die Online- und KI-Funktionen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten verwenden und keine sensiblen Daten oder Daten anderer Personen übermitteln.
13. Deine Rechte
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hast du insbesondere folgende Rechte:
Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 21 DSGVO sowie
Zur Ausübung deiner Rechte genügt eine Nachricht an info@dailylog-app.de. Da Dailylog kein namentliches Konto führt, können wir dich gegebenenfalls um technische Angaben bitten, die eine Zuordnung zu deiner Installation ermöglichen. Wir verlangen keine Daten, die für die Prüfung und Bearbeitung deiner Anfrage nicht erforderlich sind.
Du hast außerdem das Recht, dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für den Verantwortlichen ist regelmäßig zuständig:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
www.ldi.nrw.de
14. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Wir aktualisieren diese Datenschutzerklärung, wenn sich Funktionen, Dienstleister oder rechtliche Anforderungen ändern. Maßgeblich ist die auf dailylog-app.de veröffentlichte Fassung mit dem oben angegebenen Stand. Wesentliche Änderungen, die eine neue Einwilligung erfordern, werden nicht allein durch eine Änderung dieses Textes wirksam.